FAQ's

Unsere Antworten auf die am häufig gestelltesten Fragen

1. Welches Mindestalter ist Voraussetzung für die Anmeldung in der Fahrschule für Klasse B/BF17?

Du kannst Dich bereits mit sechzehn einhalb (16,5) Jahren bei der Fahrschule Schnitker anmelden und die ersten theoretischen und praktischen Stunden absolvieren. Somit ist es möglich, dass Du zu Deinem 17. Geburtstag die Möglichkeit wahrnehmen kannst, Begleitetes Fahren mit 17 (BF17) in Anspruch zu nehmen. Um Selbstsändig und unbegleitet mit dem Auto fahren zu können, musst Du 18 Jahre alt sein.



2. Muss ich für die Anmeldung alle Dokumente parat haben?

Nein! Sehtest, Lichtbild, Kopie Deines Ausweises, der Nachweis des erfolgreich bestandenen Erste-Hilfe-Kurses, können zeitnah nachgereicht werden. Diese Formulare sind allerdings wichtig für die praktische und theoretische Prüfung, die Du beim TÜV ablegen musst. Sind Deine Unterlagen bis dato nicht vorhanden, verzögert sich Deine Prüfungszulassung. Alle Dokumente findest Du in unserem Downloadbereich.



3. Muss ich persönlich meine Dokumente beim Strassenverkehrsamt einreichen?

Nein, das musst Du nicht. Das erledigen wir für Dich und unterstützen Dich auch in allen anderen bürokratischen Angelegenheiten.



4. Muss ich alle Kosten auf einmal zahlen?

Nein! Wir berechnen Dir grundsätzlich nur unsere Leistungen, die auch tatsächlich in Anspruch genommen wurden, z.B. der Grundbetrag.

Du erhältst dann eine monatliche Rechnung, in der Deine in Anspruch genommenen Leistungen noch einmal detailliert aufgelistet sind.

Solltest während Deiner Ausbildung in finanzielle Schwierigkeiten gelangen, so sprich uns bitte direkt an, dann finden wir eine gemeinsame Lösung.



5. Du besitzt schon einen gültigen ausländischen Führerschein?

Solltest Du Deinen Führerschein in einem Mitgliedsland der Europäischen Union erlangt haben, so muss dieser Führerschein in Deutschland nicht umgeschrieben werden und behält auch in hier seine volle Gültigkeit. Eine Fahrerlaubnis, die ausserhalb der Europäischen Union erworben wurde, hat in Deutschland und der restlichen EU, nur eine Gültigkeit von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Frist machst Du Dich strafbar, wenn Du ein Fahrzeug führst, da Du dann über keine gültige Fahrerlaubnis verfügst. Um in Deutschland und dem restlichen EU-Ausland Deinen Führerschein weiter nutzen zu dürfen, musst Du noch einmal in einer Fahrschule Deine Kenntnisse unter Beweis stellen. Hierbei helfen wir Dir gerne.



6. In welchen Sprachen kann ich die theoretische Prüfung ablegen

Die thoretische Prüfung kann in nachfolgenden Sprachen erfolgen:

  • Englisch
  • Türkisch
  • Russisch
  • Griechisch
  • Polnisch
  • Arabisch
  • Bulgarisch
  • Rumänisch
  • Kroatisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Spanisch
  • Portugiesisch

Um die Prüfung in einer Fremdsprache ablegen zu können, musst Du bereits bei Deiner Führerscheinbeantragung, dem zuständigen Straßenverkehrsamt mitteilen, in welcher Sprache dies geschehen soll.



7. Wieviele Theoriestunden muss ich absolvieren?

Das hängt ganz von der beantragten Führerscheinklasse ab, für die Du Dich angemeldet hast. Ist die Führerscheinklasse B beispielsweise Dein erster Führerschein den, Du machst, benötigst Du die vollen 14 Doppelstunden, die der Gesetzgeber fordert. Hier sind enthalten 12 Doppelstunden Grundstoff und zwei Klassenspezifische Doppelstunden. Eine Theoriestunde behandelt ein vollständiges Thema und dauert 90 Minuten.

Ist unsere Fahrschule der Auffassung, dass Du noch nicht genug vorbereitet bist, um die Prüfung abzulegen, raten wir Dir unter Umständen, noch ein paar Stunden Theorie zusätzlich zu machen, dies ist nicht unüblich.


Solltest Du bereits im Besitz einer gültigen Führerscheinklasse sein, kann man die Anzahl der Theoriestunden etwas verkürzen.



8. Wie lange beträgt die "Probezeit"

Nach der Erteilung Deiner Fahrerlaubnis, beträgt die Probezeit 2 Jahre.

Solltest Du während dieser 2 Jahre einen Verstoß mit angeordneter Nachschulung begangen haben, so erhöht sich Deine Probezeit um weitere

2 Jahre.



9. Kann ich Freunde oder Familie mit zu meiner Fahrstunde bringen

Der Gesetzgeber sieht hier keinen Grund, dass zu unterbinden.

Die Fahrschule Schnitker rät Dir allerdings davon ab, da der Nutzen für Dich höher ist, wenn Du Dich voll und ganz auf die Fahrstunde konzentrierst. Je weniger Ablenkung Du erfährst umso besser ist Dein Lernerfolg.



10. Ist das benötigte Lehrmatterial bereits in meinen Kosten enthalten

Das Lehrmaterial, wie Fragebögen und ähnliches, sind nicht in den Grundkosten enthalten und muss kostenpflichtig von Dir erworben werden.

Du kannst diese in der Fahrschule Schnitker erwerben. Das moderne Lehrmaterial besteht heute aus einer App, mit der Du alle Lektionen der Theoriestunden immer bei Dir hast. Hiermit kannst Du Dich optimal vorbereiten und lernen.

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Schreiben Sie uns eine Email:info@fahrschule-schwebke.de
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